Diese konkrete Forderung ergibt sich aus den Ergänzungen in der Prosa.
Kapitel: | Unrecht aufarbeiten. |
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Antragsteller*in: | KV Ludwigslust-Parchim (dort beschlossen am: 28.05.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.05.2021, 19:44 |
Kapitel: | Unrecht aufarbeiten. |
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Antragsteller*in: | KV Ludwigslust-Parchim (dort beschlossen am: 28.05.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.05.2021, 19:44 |
Aus unserer Geschichte erwächst die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zu
einer konsequenten und umfassenden Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur.
Angesichts weiterhin massiv zunehmender nationalistischer und rassistischer
Einstellungen kommt der Kulturpolitik hierbei eine zentrale Rolle zu. Die
Gedenkstätten und Archive haben eine aufklärende und demokratiefördernde
Funktion. Die Erinnerungsorte an die Gräuel des Nationalsozialismus und das
Unrecht der DDR sowie die damit verbundene Bildungsarbeit brauchen in
finanzieller und personeller Hinsicht eine verlässliche Förderung. Dafür stehen
zunächst das Land und erst nachrangig die Kommunen in der Pflicht. Sich für die
Konzeption und Durchführung rein auf ehrenamtliche Träger zu stützen, wird der
Größe der Aufgaben nicht gerecht.
Mecklenburg-Vorpommern muss dabei auch verstärkt die unabhängige Aufarbeitung
der Geschichte von LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans,
Intergeschlechtliche, Queers) unterstützen. Insbesondere der Verfolgung von
LSBTIQ zur Zeit des Nationalsozialismus und zu DDR-Zeiten soll hierbei besondere
Bedeutung beigemessen werden.
Für eine verantwortungsvolle Erinnerungskultur braucht es:
Diese konkrete Forderung ergibt sich aus den Ergänzungen in der Prosa.
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